Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma FKF Werbetechnik – Klaus Finkenzeller, Manuel Köppl und Christoph Finkenzeller GbR

Stand 02.01.2020

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im nachfolgenden Auftraggeber genannt) und                                                                                                   FKF Werbetechnik– Klaus Finkenzeller, Manuel Köppl und Christoph Finkenzeller GbR       (im folgenden FKF Werbetechnik oder Auftragnehmer genannt).

Die AGBs gelten auch dann, wenn FKF Werbetechnik nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt, soweit nicht für den betreffenden Einzelfall andere Bedingungen schriftlich vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind von                        FKF Werbetechnik auch dann nicht anerkannt, wenn die Leistung ausgeführt wurde, ohne den Bedingungen des Auftraggebers widersprochen zu haben. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich unverbindlich. Im Geschäftsverkehr gegenüber Endverbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

2. Angebote und Preise

Die Angebote von FKF Werbetechnik sind freibleibend und unverbindlich.

Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.

Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 30 Tage nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Kosten, die durch nachträglich vom Auftraggeber veranlasste Veränderungen bedingt sind, insbesondere ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Als Änderungen gelten auch Wiederholungen z.B. von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

Unsere Preise werden in Euro angegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.

Alle Preisangaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen an Dritte nicht weitergegeben.

Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei Produkten, welche einschließlich Montage angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten: Elektro-Installation, evtl. anfallende Maurer-/Verputzarbeiten, Glaserarbeiten, die Gerüststellung oder evtl. Hebezeuge, etwaige Leistungen anderer Gewerke, bei Kfz-Folierung: Montage/ Demontage und Reparatur einzelner Bauteile, die Kosten für Sicherheitsnachweise, Genehmigungen, Entsorgungskosten, es sei denn, sie sind extra ausgewiesen.

 

3. Vorgaben des Auftraggebers

Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen, bedürfen stets der Schriftform. Der Auftraggeber hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen und wesentlichen Daten und Umstände anzugeben. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge bei angemessener Vergütung erweitert. Zusatzaufträge sollen schriftlich geschlossen werden.

4. Entwürfe/ Freigaben/ Schutzrechte/ Urheberrechte

Entwürfe, die von FKF Werbetechnik erarbeitet und zu Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Datensätze und Modelle bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Für die vom Auftraggeber freigegeben Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführung entfällt jede Haftung vom Auftragnehmer. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass die von ihm angelieferten Entwürfe und Vorlagen bestehender Patent-. Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster- oder sonstige gewerblichen Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Vorlagen nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt dem Auftragsnehmer nicht. Im Falle der Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftragsgeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. FKF Werbetechnik behält den Vergütungsanspruch  für bereits begonnene Arbeiten.

Jeder an FKF Werbetechnik erteilte Auftrag ist als Urheberwerkvertrag auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen ausgerichtet. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werksvertragsbestimmungen des BGB.

Für sämtliche Entwürfe (Layouts) und Reinzeichnungen (Druckvorlagen) von                    FKF Werbetechnik, als persönliche geistige Schöpfung, gilt das Urheberrechtgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtgesetzes gelten auch dann wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht sind.

Die Entwürfe (Layouts) und Reinzeichnungen (Druckvorlagen) dürfen, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

Jede Nachahmung, auch von Teilen davon, ist unzulässig.

Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden. Jede anderweitige  oder weitergehende Nutzung ist mit der Einwilligung von FKF Werbetechnik und nach Vereinbarung und Zahlung einer zusätzlichen Nutzungsgebühr gestattet.

Mit der Zahlung der Nutzungsgebühr erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten  Rahmen zu verwenden und zu nutzen. Dabei räumt ihm FKF Werbetechnik zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gem. § 31 UrhG ein.

 

Wir behalten uns vor Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster zu berechnen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

 

5. Auftragserteilung / Bestellung

Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich (auch in elektronischer Form) erfolgen.

Der Auftraggeber ist an den erteilten Auftrag auch ohne Unterschrift gebunden.

Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Wir haften nicht für Fehl-, Minder, oder Mehrlieferung aus mündlicher Bestellung oder undeutlicher schriftlicher Bestellung.

Verlangt der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

 

6. Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen

Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen.

Allgemein wird die volle vereinbarte Auflage geliefert. Bei Plott- und Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor.

Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr- oder Minderlieferung, wenn Material von FKF Werbetechnik aufgrund von Lieferungsbedingungen der Zulieferer beschafft wurde, um deren Toleranzen.

Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen.

Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen. Fernmündlich aufgegebene Änderungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung.

Die Anfertigung von bis zu 2 Korrekturabzügen wird durch uns nicht berechnet.

Alle weitere Korrekturen sowie Änderungen nach Produktionsfreigabe sind kostenpflichtig.

Bei kleineren Aufträgen und gesetzten Manuskripten ist FKF Werbetechnik nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu schicken.

Wird ein Korrekturabzug nicht verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung für Satzfehler nur auf grobes Verschulden.

FKF Werbetechnik haftet nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler.

 

7. Lieferung und Lieferfrist

Lieferungen gelten ab unserer Werkstatt, am Brandweg 2, 83471 Schönau am Königssee, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sofern Lieferfristen vereinbart sind, verlängern sich diese gegebenenfalls um die Zeit, bis der Auftraggeber uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

Die Angabe von Lieferfristen erfolgt in Werktagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, oder die Abholbereitschaft mitgeteilt worden ist.

Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, muss uns der Auftraggeber zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dieser Fristablauf beruht auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben; dies sind insbesondere Arbeitskämpfe, höhere Gewalt sowie unvorhersehbare Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Solches gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.

Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen. Weitergehende Ansprüche wegen Nichtleistung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.

Fixe Liefertermine (§ 323 Abs.2 Nr. 2 BGB) sind nur dann verbindlich, wenn wir unter Hinweis auf den Fixcharakter den Liefertermin schriftlich bestätigt haben.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Mit dem Kunden vereinbarte Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen,
Gefahr-Übergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen.

Bei Nichtabrufung der Ware binnen 60 Tagen hat der Auftragnehmer das Recht auf Entsorgung, welche zu Lasten des Auftragsgebers geht. Für diesen Fall bleibt der Auftraggeber jedoch zur Zahlung verpflichtet.

8. Versand und Gefahrenübergang

Ein Versand muss in jedem Fall gesondert vereinbart werden.

Nach Vereinbarung erfolgt der Versand ab Werk von FKF Werbetechnik auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit Übergabe der Ware/ Werbemittel an den Spediteur oder Frachtführer – oder bei Auslieferung durch Fahrzeuge von FKF Werbetechnik mit der Beladung des Fahrzeuges – geht die Gefahr, unabhängig von einer späteren Abnahme, auf den Auftraggeber über. Gleiches gilt bei Abholung durch eigene Fahrzeuge des Auftraggebers.

Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Der Auftraggeber hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend FKF Werbetechnik mitzuteilen, um Ansprüche gegen den uns geltend machen zu können.

Für unsere Versandverpackung gilt keine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz, da unsere Verpackungen, für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind.

Bei der Ausführung von Montagearbeiten durch FKF Werbetechnik oder durch von uns beauftragte Fremdunternehmer geht die Gefahr in dem Augenblick der betriebsfertig erstellten Anlagen/ Werbemittel, unabhängig von einer späteren Abnahme, auf den Auftraggeber über.

 

9. Genehmigungspflicht

Für die Anbringung von Schildern, Bannern, Lichtreklamen und sonstiger Außenwerbung besteht in aller Regel eine öffentlich rechtliche Genehmigungspflicht. Zur Einholung der jeweiligen Genehmigung ist der Auftragsgeber auf eigene Rechnung verpflichtet, wenn nicht eine ausdrücklich entgegenstehende schriftliche Vereinbarung mit FKF Werbetechnik getroffen worden ist. Bei Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, dass genehmigungsrechtliche Bedenken  für die Durchführung des Vertrages nicht bestehen und er diese vorher geprüft bzw. die entsprechende Genehmigungen bereits eingeholt hat. Eine etwaige spätere Versagung der Genehmigung berührt nicht die Verpflichtung des Auftraggebers, den mit uns geschlossenen Vertrag zu erfüllen. Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.

 

9. Montagearbeiten

Bei vereinbarten Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.

In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, die Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände, Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir übernehmen keinerlei Haftung, für eventuell entstandene Schäden aus Witterungseinflüssen (z.B. zerrissene Banner oder Fahnen, herausgerissene Ösen, o.ä.). Der Auftraggeber entscheidet über die Art der Konfektionierung. Für die Art der Konfektionierung übernehmen wir keine Haftung.

Wir übernehmen außerdem keine Haftung für die Montage durch den Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen, von gelieferten Waren oder Artikeln.

 

10. Fahrzeugbeschriftungen und Fahrzeug- Teil-/ Vollfolierung 

Soweit nicht anders Vereinbart, muss das Fahrzeug fettfrei, gereinigt und trocken übergeben werden. Feuchtigkeit muss komplett abgezogen sein (24Std. vor Arbeitsbeginn einfache Wäsche, danach das Fahrzeug in geschlossenen Räumlichkeiten austrocknen lassen).

Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird die erforderliche Arbeit durch FKF Werbetechnik oder einem Partnerunternehmen durchgeführt und als gesonderter Posten auf der Rechnung ausgewiesen. Erfolgt die Montage der Folien nicht in unserer Werkstatt, so muss der Auftraggeber zur Montage einen geeigneten geschlossenen Raum mit ausreichender Bewegungsfreiheit (Leiter aufstellen etc.) zur Verfügung stellen.

Die Temperatur im Raum muss mindestens 15 Grad, maximal 35 Grad betragen. Mindestens 2 Stromanschlüsse müssen vorhanden sein. Die Lichtverhältnisse müssen der Beschichtung gerecht werden (keine Tiefgarage).

Sofern die Demontage von Anbauteilen wie z.B. Blinker, Klappen etc. notwendig ist, muss der Auftraggeber dies selber durch einen geeigneten Fachbetrieb veranlassen oder kann     FKF Werbetechnik, unter Ausschluss einer Reklamation an diesen Teilen, damit beauftragen.  

Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab und werden nicht durch diese retuschiert. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt! Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.

Unter den vorausgesetzten Gegebenheiten sichern wir eine einwandfreie Beschriftung/ Folierung durch unser geschultes Personal, nach branchenüblicher Montagetechnik zu.

Da Folienbeschichtungen nur oberflächlich erfolgen, kann es vorkommen, dass der Fahrzeuglack z.B. an Fugen und Spalten vereinzelt sichtbar bleibt.

Wir behalten uns vor, Details am Fahrzeug (Kühlergrill o.ä. Fahrzeugteile) in Segmenten oder ggf. in Streifen, sowie bei Übergrößen in überlappenden Bahnen nach branchenüblicher Technik zu bekleben.

Der Mindestabstand des Betrachters zum Fahrzeug nach der Folienbeschichtung beträgt 2m. Vermeintliche Unregelmäßigkeiten unter dem Betrachtungswert werden nicht anerkannt. 

Kleinstbläßchen bzw. Rakelspuren ziehen von alleine raus. Größere werden punktiert. Staubeinschlüsse lassen sich nicht hundertprozentig vermeiden.

 

11. Textilveredelung

Bei durch den Auftraggeber oder Dritten angelieferter oder zur Verfügung gestellter Ware

zur Textilveredelung (Flock/ Flexdruck, Bestickung, Sublimation, Transferdruck oder Direktdruck) erfolgt die Bearbeitung auf Gefahr des Auftraggebers.

FKF Werbetechnik erkennt in diesem Fall keine Haftungsansprüche an, die z.B. durch Materialunverträglichkeit, Druckstellen durch Spannrahmen, Abdrücke durch Verwendung einer Heißtransferpresse, Löcher im Textil durch Nadelbruch oder Stickbildversatz entstehen können, sofern diese nicht grob Fahrlässig durch uns verursacht wurden.

Die Stickdaten, welche für die vom Auftraggeber gewünschte Bestickung angefertigt werden, sind als Umsetzung eines Logos in Stiche unsere geistige Leistung. Dies gilt sowohl für von uns erstellte Logos und Grunddaten, als auch für vom Auftraggeber angelieferte Daten. Die anteiligen Kosten zur Erstellung dieser Stickdaten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Stickdaten verbleiben als unser geistiges Eigentum zur weiteren Verwendung ausschließlich bei FKF Werbetechnik und werden weder direkt noch indirekt an Dritte weitergegeben, sofern nicht gesondert vereinbart und dementsprechend berechnet.

 

  1. Fremdarbeiten
    FKF Werbetechnik steht das Recht zu, ihr übertragene Arbeiten ganz oder teilweise bei Partnerunternehmen oder anderen zertifizierten Lieferanten ausführen zu lassen.

 

13. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind.

Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Auftraggeber einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.

 

  1. Zahlungsbedingungen
    Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Lieferungen sofort, spätestens aber nach 14 Tagen, nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.

Skonto wird, außer es wird ausdrücklich ausgewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert.

Von uns kann eine Vorauszahlung zur Deckung der Kosten der Fertigungsmaterialien verlangt werden. Im Warenversand gilt bei kleinen Beträgen Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
Zurückbehaltungs- oder sonstige Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber im Übrigen nicht zu. Die Rechte aus § 320 BGB bleiben erhalten, solange wir unseren Verpflichtungen gem. Ziff. 6 Abs. 4 nicht nachgekommen sind.

Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluss durch Liquiditätsschwierigkeiten des Auftraggebers gefährdet ist oder einzutreten droht, können wir eine Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Außerdem können wir noch nicht gelieferte Aufträge einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

 

15. Eigenwerbung

FKF Werbetechnik ist berechtigt, die vom Auftraggeber gestellten, verarbeiteten, erstellten produzierten Werbemittel, Produkte Objekte usw. mit seiner Eigenwerbung zu kennzeichnen. Ebenfalls behält sich FKF Werbetechnik vor, in seiner Werbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen, sowie die ausgeführten Arbeiten bildlich und typografisch  darstellen und zu beschreiben.

Dieser Eigenwerbung kann der Auftraggeber schriftlich widersprechen.

 

  1. Archivieren von Endprodukten und Materialien
    Das Einlagern von Endprodukten und das Aufbewahren von Kundenmaterial aller Art nach Auftragserledigung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist besonders zu vergüten.

Sollten die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, ist dies durch den Auftraggeber vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

  1. Datenschutz und Datensicherheit
    Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehende persönliche Daten per EDV-Anlage gespeichert und vereinbart werden. Die von FKF Werbetechnik erstellten Datensätze für Designs, Entwürfe, Reinzeichnungen, Druckvorstufe, Druck-, Plott- und Stickdaten werden elektronisch archiviert und gesichert.

Verlangt ein Auftraggeber die Löschung seiner Auftragsdaten, wird dies vollständig umgesetzt, sofern nicht das geistige Eigentum der Daten bei FKF Werbetechnik liegt. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und an keine Dritte weitergegeben. Im Rahmen der normalen Geschäftsbeziehung ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber über neue Produkte, Angebote und Dienstleistung zu Informieren. Auch per Mail oder Telefon.

Es gelten die Vorschriften gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS).

 

18. Gewährleistung

Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Auftraggeber abgeholt – und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Falschlieferungen sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.

Bei Mangelhaftigkeit  der Ware oder Montage sind wir zur Nachbesserung, auch mehrfach, oder zur Ersatzlieferung binnen 6 Wochen berechtig. Nur bei wiederholtem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.

Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung, Weiterbearbeitung oder Montage durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.

Für entstandene Schäden bei der Verarbeitung von Kundenware jeglicher Art, haften wir nicht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Von FKF Werbetechnik genannten Eigenschaften eines Materials

(z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien,…) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend.

Diese Herstellerangaben werden auf Wunsch dem Auftraggeber in Kopie ausgehändigt.

Der Auftraggeber hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist.

Bei Werbeanlagen, Schildern, Leuchtwerbung und dgl. können geringfügige Kratzer, Haarrisse, Einschlüsse oder Pickel auftreten. Bei Folienverklebung, Beschriftungen und Folierungen können Staubeinschlüsse trotz aller Reinigungs- und Vorbereitungsarbeiten nicht verhindert werden  und sind kein Reklamationsgrund. Kleine Luftbläschen diffundieren innerhalb von ca. 4 Wochen bei einer Temperatur von ca. 20 Grad nach der Verklebung von selbst durch die Folie und sind dann nicht mehr vorhanden.

Die Haltbarkeit der Folie ist u. a. abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf dem sie verklebt wird. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit von Folien kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Pflege und Bewetterung abhängt.

Durch den Maßstab der Entwürfe bedingt kann es ebenfalls zu Abweichungen kommen. Ebenso ist es möglich, dass der Folienfarbton der Beschriftung oder der Druckerzeugnisse nicht genau mit den HKS-Farben, DIN RAL oder sonstigen angegebenen Farben übereinstimmt. Farben und Beschaffenheit von Endprodukten können Unterschiede  zum Muster bzw. zu den Korrekturvorlagen aufweisen, die durch Reproduktion oder Fabrikationstechnik unvermeidbar sind. Dies ist dem Auftraggeber bekannt.

Wir übernehmen für derartige Abweichungen keine Haftung.

Bei Textilveredelung haften wir nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Auftraggeber verursacht wurden. Für Fehler, die durch eine Behandlung der Textilien entgegen im Innenetikett der Textilien angebrachten Pflegehinweise entstehen, haftet FKF Werbetechnik genauso wenig wie für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen.

Für Steinschlagschutzfolie und die Haltbarkeit von Folien auf Stoßstangen, Spiegeln und anderen stark gewölbten Teilen kann keine Garantie gegeben werden.

Auf Silikonkanten, Gummiteile und lackierten/ unlackierten Plastikteilen wird die Haftung der Folie nicht garantiert. Derartige  Mängel sind unvermeidbar und berechtigen daher nicht zur Mängelbeseitigung. Bei der Entfernung der Folie können Schäden auf Lack auftreten (Klarlackablösungen o.ä.). Dies ist auf Fehler am Lack zurückzuführen. Im Zuge einer Folierung/Beschriftung wird die Folie wenn nötig direkt auf dem Gegenstand (Lack) geschnitten. Trotz großer Sorgfalt und Verwendung teurer Hilfsmittel wie z.B. Knifeless-Tape sind Beschädigungen  der Oberfläche (des Lacks) möglich. Ebenso sind Verfärbung der Oberfläche, sowie ein ungleichmäßiges Ausbleichen, begünstigt durch Waschanlagen und Straßenverkehr, möglich. Diesbezügliche Reklamationsansprüche sind generell ausgeschlossen.

Bei Fahrzeugvoll-/ teilfolierungen, sowie auf dem Hinweistext in der Rechnung ausgewiesenen Objekten ist es zwingend erforderlich spätestens 14 Tage nach Folierung, eine Nachkontrolle durch FKF Werbetechnik durchführen zu lassen.

Wird die Nachkontrolle durch den Auftraggeber nicht beachtet, müssen wir eine Gewährleistung der Folierung generell ausschließen. Sofern eine Nachkontrolle erfolgte gilt die Gewährleistungsfrist für an Neufahrzeugen durchgeführte Arbeiten für 24 Monate, für an Gebrauchtfahrzeugen durchgeführte Arbeiten dagegen nur 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

Sollte das Fahrzeug nach unserer Montage von anderen Firmen an den beklebten Stellen bearbeitet werden, entfällt wiederum jegliche Gewährleistung unsererseits.

Sämtliche Ansprüche gegen FKF Werbetechnik, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren bei Geschäftskunden spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang auf den Auftraggeber, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.

Die Gewährleistungsfrist auf Waren beträgt 24 Monate ab Zeitpunkt der Lieferung/ Abholung. Diese Fristen sind Verjährungsfristen und gelten auch für Ansprüche auf Ersatz und Mängelfolgeschäden, nicht dagegen für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für, vom Auftraggeber, falsch verklebten Folien.

Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen.

FKF Werbetechnik weist ausdrücklich darauf hin, dass wir u. a. Folien von Herstellern vertreiben, mit denen wir weder juristisch noch wirtschaftlich identisch oder verflochten sind. Wir sind daher bei Produkten, die nicht von uns hergestellt werden, nicht Hersteller im Sinne vom § 4, Abs. 1 Produkthaftungsgesetz.

Der Auftraggeber hat sich angemessen gegen  Sach- bzw. Personalschäden, die durch die Benutzung der von uns gelieferten Waren entstehen können, zu versichern. Bei Verletzungen dieser Obliegenheit haftet der Auftraggeber. Soweit der Auftraggeber Wiederverkäufer ist, wird vereinbart, dass er den Vertragsgegenstand in den Verkehr bringt. Die Produkthaftung von FKF Werbetechnik ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Ware in den Verkehr bringt oder nach den Umständen davon auszugeben ist, dass das Produkt den Fehler, der den Schadenverursacht hat, noch nicht hatte, als der Auftraggeber es in den Verkehr brachte oder nutzte, der Fehler darauf beruht dass das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingende Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem das Produkt in den Verkehr gelangte, nicht erkannt werden konnte.

  1. Haftungsbeschränkungen
    Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht.

Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln von uns verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde.

Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.

 

20. Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch

Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind

nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen

Sonderanfertigungen, wie z.B. extra für den Auftraggeber  angefertigte Aufkleber oder Druckerzeugnisse, sind vom Widerruf ausgeschlossen. Für Textilveredelungen, Drucksachen sowie Folienbeschriftungen besteht keinerlei Widerrufsrecht, da es sich hierbei immer um eigens für den Auftraggeber hergestellte Ware handelt.

 

21. Wirksamkeit

Sollten einzelne Formulierungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig angesehen werden, so berührt dies nicht die Wichtigkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von FKF Werbetechnik:

Bahnhofplatz 6, 83471 Berchtesgaden

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss

des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.